Maler:in und Lackierer:in
Maler:innen gestalten und behandeln Flächen von Gebäuden, streichen und tapezieren, halten Oberflächen von Objekten instand, dämmen und schützen Bauten.
Aufnahmevoraussetzungen sind, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist und ein Berufsausbildungsvertrag vorliegt.
Mit einer zweijährigen Ausbildungsdauer kann die Abschlussprüfung “Bauten- und Objektbeschichter:in” abgelegt werden.
Mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer erfolgt im 3. Ausbildungsjahr die Spezialisierung auf eine der drei Fachrichtungen Gestaltung und Instandhaltung
, Kirchenmalerei und Denkmalpflege oder Bauten- und Korrosionsschutz. Die jeweilige Fachrichtung wird im Ausbildungsvertrag festgelegt und richtet sich in der Regel nach der Ausrichtung des Ausbildungsbetriebes.
Die Ausbildung im Betrieb wird durch den Besuch der Berufsschule ergänzt ("Duales System"). Die Schüler:innen sollen in der Berufsschule ihre Allgemeinbildung vertiefen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Nach Abschluss der Ausbildung bestehen gute Verdienst- und Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten. Der Malerberuf ist in einem tariflichen System eingebunden.
Die Abschlussprüfung wird schriftlich durchgeführt. Soweit dies im Lehrplan der Berufsschule für einzelne Fächer bestimmt ist, wird auch fachpraktisch geprüft.
Der erste Teil der Gesellenprüfung findet am Ende des vierten Ausbildungshalbjahres statt.
Der zweite Teil der Gesellenprüfung findet am Ende der Ausbildung statt.
Mit bestandener Berufsabschlussprüfung vor der Kammer erwerben die Schüler:innen den Gesellenbrief in ihrem Ausbildungsberuf.
Je nach Vorbildung kann an den Berufsschulen mit der bestandenen Schulabschlussprüfung ein dem Hauptschulabschluss bzw. dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden.
Berufsfachliche Kompetenz mit Projektkompetenz
Religionslehre
Deutsch
Wirtschaftskompetenz
Gemeinschaftskunde