Als Florist:in bindet man Sträuße und Kränze, bepflanzt Schalen und gestaltet Gestecke. Zu besonderen Anlässen werden individuelle Werkstücke gefertigt.
Schulart
Berufsschule
Organisationsform
Teilzeit
Anmeldung
Durch Betrieb
Berufsbezeichnung
Florist:in
Voraussetzung
Ausbildungsvertrag
Beginn
Beginn des Schuljahres
Dauer
3 Jahre
Bildungsabschluss
Berufsschulabschluss, Gesellenbrief
Kosten
Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
In den Fachgeschäften sind die Kunstwerke zu präsentieren und zu verkaufen. Dabei wird die Kundschaft beraten und informiert.
Die Ausbildung im Betrieb wird durch den Besuch der Berufsschule ergänzt ("Duales System"). Die Schüler:innen sollen in der Berufsschule ihre Allgemeinbildung vertiefen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Die Abschlussprüfung wird schriftlich durchgeführt. Soweit dies im Lehrplan der Berufsschule für einzelne Fächer bestimmt ist, wird auch fachpraktisch geprüft. Mit bestandener Abschlussprüfung an der Berufsschule (und bestandener Berufsabschlussprüfung vor der Kammer) erwerben die Schüler:innen den Gesellenbrief / Facharbeiterbrief in ihrem Ausbildungsberuf. Je nach Vorbildung kann an den Berufsschulen ein dem Hauptschulabschluss bzw. dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden.
Aufnahmevoraussetzungen sind, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist und ein Berufsausbildungsvertrag vorliegt.