Als Industriemeister:in ist man in der mittleren Führungsebene von Medienunternehmen tätig, plant, steuert und kontrolliert die Produktionsprozesse von Digital- und Printmedien.
Schulart
Fachschulen / Meisterschulen
Organisationsform
Vollzeit
Anmeldung
Bis Beginn
Berufsbezeichnung
Industriemeister:in / Bachelor Professional
Voraussetzung
Berufsausbildung
Beginn
Beginn des Schuljahres
Dauer
1 Jahr
Bildungsabschluss
Industriemeister
Kosten
1227 € pro Schuljahr, BAföG möglich
Sie beraten Kunden, kalkulieren Medienprodukte, disponieren Aufträge und arbeiten projektorientiert. Zum Qualifikationsprofil gehört die systematische und zielorientierte Anwendung von Führungsgrundsätzen bei der Wahrnehmung von Führungs- und Qualifizierungsaufgaben. Dabei müssen technische, betriebswirtschaftliche und rechtliche Zusammenhänge berücksichtigt werden. Die grundlegenden Qualifikationen sind dabei für alle Profile identisch - die wesentlichen Unterschiede ergeben sich in den technischen Kompetenzen.
Die Wahl des Handlungsfeldes ergibt sich in der Praxis aus dem erlernten Ausbildungsberuf und den Berufserfahrungen. Durch die Schwerpunktbildung in den Produktionsprozessen sind Industriemeister:innen geeignete Fachkräfte aus dem Druck- und Weiterverarbeitungsbereich, während Mediengestalter:innen sich in aller Regel für das Profil Medienfachwirt entscheiden, wobei hier nochmals die Wahl zwischen den Druckvorstufen- und den Digitalmedienprozessen besteht. Im Jahr 2020 wurden in die Verordnungen die neuen Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional“ integriert.
Als Industriemeister:in Fachrichtung Printmedien erhält man die Bezeichnung „Bachelor Professional in Print“ und als Medienfachwirt:in den „Bachelor Professional in Media“. Diese Abschlüsse sind damit gleichwertig mit dem Hochschul-Bachelor, da beide dem Niveau 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens zugeordnet sind.
Aufnahmevoraussetzungen und Aufnahmebedingungen
- Die Zulassungen zur Fachschule erfolgen grundsätzlich in der Reihenfolge der Anmeldungen.
- Zur Fachschule wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachweist, welcher der Druck- und Medienwirtschaft zugeordnet werden kann.
- Im Übrigen verweisen wir auf § 4 der Medien-Fortbildungsverordnung.
- Die Bewerber:innen haben ihre Zulassung zur Prüfung mit der IHK-Rhein-Neckar persönlich abzuklären, auch evtl. Sonderregelungen.