Fotograf:in
Als Fotograf:in erstellt man u.a. Porträt-, Industrie- und Werbefotografien und beherrscht das technische Equipment eines Fotostudios, wie z.B. Kamera, Beleuchtung und Retusche-Programme.
Aufnahmevoraussetzungen sind, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist und ein Berufsausbildungsvertrag vorliegt.
Der Beruf erfordert sowohl eine künstlerische Begabung als auch technisches und handwerkliches Können. Die Ausbildung umfasst in der Regel den kompletten Arbeitsablauf von der Bildaufnahme bis hin zur Ausgabe.
Von Fotograf:innen muss die Durchführung eines Gesamtkonzepts von der Bildidee über die Konzeption bis zur Ausführung beherrscht werden.
Heutzutage arbeiten Fotostudios mit moderner Digitaltechnik. Daher sind neben Digitalkameras auch Computer und Bildbearbeitungssoftware gängige Arbeitsmittel. Technisches Verständnis, Interesse an Datenverarbeitung, Kreativität und gutes Sehvermögen sollten vorhanden sein.
Die Ausbildung im Betrieb wird durch den Besuch der Berufsschule ergänzt („Duales System“). Die Schüler:innen sollen in der Berufsschule ihre Allgemeinbildung vertiefen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Die Abschlussprüfung wird schriftlich durchgeführt. Soweit dies im Lehrplan der Berufsschule für einzelne Fächer bestimmt ist, wird auch fachpraktisch geprüft.
Mit bestandener Abschlussprüfung an der Berufsschule (und bestandener Berufsabschlussprüfung vor der Kammer) erwerben die Schüler:innen den Gesellenbrief (HWK) in ihrem Ausbildungsberuf.
Je nach Vorbildung kann an den Berufsschulen ein dem Hauptschulabschluss bzw. dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden.
Berufsfachliche Kompetenz mit Projektkompetenz
Religionslehre
Deutsch
Wirtschaftskompetenz
Gemeinschaftskunde
Englisch