Als Fotograf:in erstellen Sie Porträt-, Industrie- und Werbebilder. Dabei erlernen Sie den sicheren Umgang mit dem technischen Equipment eines Fotostudios - von Kamera und Beleuchtung bis hin zu moderner Bearbeitung unter Einsatz von KI und CGI.
Schulart
Einjährige Berufsfachschule
Organisationsform
Vollzeit
Anmeldung
Bis Beginn
Berufsbezeichnung
Fotograf:in
Voraussetzung
Hauptschulabschluss
Beginn
Beginn des Schuljahres
Dauer
1 Jahr
Bildungsabschluss
Abschlusszeugnis
Kosten
Schulgeld- und Lernmittelfreiheit
Die einjährige Berufsfachschule entspricht dem 1. Ausbildungsjahr und ergänzt die duale Ausbildung. Ziel ist eine breite berufliche Grundbildung im Berufsfeld Fotografie sowie die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten gemäß dem aktuellen Lehrplan. Die Tätigkeitsfelder sind vielfältig: Dazu zählen insbesondere die Porträt-, Industrie- und Werbefotografie sowie die Planung und Umsetzung von Bildideen und -konzepten.
Im Zuge der fortschreitenden technischen Entwicklung gewinnt der Umgang mit neuen Technologien zunehmend an Bedeutung. Sie setzen sich daher mit digitaler Aufnahmetechnik, Bildbearbeitung und der Bildgenerierung mittels künstlicher Intelligenz auseinander, um diese professionell und zielgerichtet einsetzen zu können. Die Bereitschaft zur kontinuierlichen Weiterbildung ist dabei eine wichtige Voraussetzung. Computerunterstützte Aufnahmetechniken und der Einsatz künstlicher Intelligenz erleichtern zahlreiche Arbeitsabläufe, erfordern jedoch zugleich ein gutes technisches Verständnis und die Fähigkeit zu komplexem Denken. Ebenso entscheidend sind die Auswahl geeigneter Werkzeuge, ein sicheres Gespür für Bildaufbau sowie der gezielte Einsatz von Licht.
Der Unterricht ist praxisnah und strukturiert aufgebaut: An drei bis vier Wochentagen erhalten Sie eine praktische Ausbildung in den modernen Werkstätten der Schule. Ergänzend dazu findet an ein bis zwei Wochentagen theoretischer Unterricht in fachbezogenen und allgemeinbildenden Fächern statt. Am Ende des Schuljahres legen Sie eine fachpraktische Abschlussprüfung ab, in der Sie die erworbenen Fertigkeiten nachweisen. Der Abschluss der Berufsfachschule kann als erstes Ausbildungsjahr (Grundbildung) anerkannt werden. Eine Praktikumszusage oder ein Vorvertrag ist nicht erforderlich.
