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Anlagenmechaniker:in (SHK)

Anlagenmechaniker:innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik planen und installieren Anlagen und Systeme in der Versorgungs- und Entwässerungstechnik.

Schulart: Berufsschule
Berufsbezeichnung: Anlagenmechaniker:in (SHK)
Dauer: 3,5 Jahre
Organisationsform: Teilzeit
Voraussetzung: Ausbildungsvertrag
Bildungsabschluss: Berufsschulabschluss, Gesellenbrief
Anmeldung: Durch Betrieb
Beginn: Beginn des Schuljahres
Kosten: Schulgeld- und Lernmittelfreiheit

Ihre Aufgaben umfassen die Instandhaltung, Erweiterung und den Umbau dieser Anlagen. Anlagenmechaniker:innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik installieren Wasser- und klimatechnische Systeme in Wohngebäuden. Insbesondere montieren sie in Bädern Waschbecken, Duschkabinen, Badewannen und Toiletten. Sie installieren umweltschonende Heizungssysteme, wie Solaranlagen, Wärmepumpen und Holzpelletanlagen, nehmen diese in Betrieb und führen Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durch. Große Bedeutung für Anlagenmechaniker:innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik haben die Themen Ressourcenschonung, Energiesparen und Emissionsvermeidung. Hierzu gehören auch nachhaltige ver- und entsorgungstechnische Systeme, wie Regenwassernutzungsanlagen und Anlagen zur Wiederverwendung von Brauchwasser.

Die Ausbildung im Betrieb wird durch den Besuch der Berufsschule ergänzt ("Duales System"). Die Schüler:innen sollen in der Berufsschule ihre Allgemeinbildung vertiefen sowie die für die Berufsausübung notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben. Die Abschlussprüfung wird schriftlich durchgeführt. Soweit dies im Lehrplan der Berufsschule für einzelne Fächer bestimmt ist, wird auch fachpraktisch geprüft. Mit bestandener Abschlussprüfung an der Berufsschule (und bestandener Berufsabschlussprüfung vor der Kammer) erwerben die Schüler:innen den Gesellenbrief / Facharbeiterbrief in ihrem Ausbildungsberuf. Je nach Vorbildung kann an den Berufsschulen ein dem Hauptschulabschluss bzw. dem Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsstand erworben werden.

Aufnahmevoraussetzungen sind, dass die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist und ein Berufsausbildungsvertrag vorliegt.

Berufsfachliche Kompetenz mit Projektkompetenz
Religionslehre
Deutsch
Wirtschaftskompetenz
Gemeinschaftskunde

Kontakt

Ralph Fritz StD

Leiter Fachabteilung II

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69115 Heidelberg

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